Notdienst 24/7: 01522 5132489 · info@etbesold.de · Monsheim · Worms · Alzey · MannheimTelefon & WhatsApp
Elektrotechnik Besold – Effizient. Zuverlässig. Kompetent.

Ratgeber · Netzanmeldung

Wallbox anmelden: Was gilt seit § 14a EnWG?

Mitteilungspflicht, 12-kVA-Grenze, Dimmen auf 4,2 kW und reduzierte Netzentgelte: Was beim Anmelden einer Wallbox gilt – verständlich zusammengefasst.

Stand10/2026

Recherchiert anhand von Gesetzestexten sowie Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und der Netzbetreiber. Keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Jede Wallbox ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; über 12 kVA braucht sie seine vorherige Zustimmung (§ 19 Abs. 2 NAV). Seit 1. Januar 2024 sind neue private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf ihren Netzbezug bei drohender Überlastung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW dimmen – dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt.

1. Mitteilungs- und Zustimmungspflicht nach § 19 NAV

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je elektrischer Anlage, ist zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers nötig; er muss sich dann innerhalb von zwei Monaten äußern (§ 19 Abs. 2 NAV). Mehrere Ladepunkte werden zusammengerechnet – darauf weist z. B. die EWR Netz hin.

Einige Netzbetreiber nennen „11 kW“ als Grenze, weil das die übliche Wallbox-Größe ist; gesetzlich maßgeblich sind 12 kVA. Für einphasige Ladeeinrichtungen gelten engere Grenzen – bei der EWR Netz z. B. maximal 4,6 kVA. Auch mobile Ladegeräte sind laut Netze BW meldepflichtig.

2. Was § 14a EnWG seit 2024 ändert

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Betroffen sind neue Anlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung: private Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher (bei der Einspeicherung aus dem Netz). Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind ausgenommen.

  • Kein Ablehnen mehr: Den Anschluss neuer privater Ladeeinrichtungen oder Wärmepumpen darf der Netzbetreiber nicht mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung ablehnen oder verzögern.
  • Dafür „Dimmen“ im Notfall: Droht eine akute Überlastung, darf er den Netzbezug vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren. Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
  • Direktansteuerung oder EMS: Die Wallbox wird entweder direkt angesteuert oder über ein Energiemanagementsystem, das mehrere Geräte zusammen betrachtet.

3. Reduziertes Netzentgelt: Modul 1, 2 oder 3

  • Modul 1: pauschale jährliche Reduzierung des Netzentgelts, ohne separaten Zähler.
  • Modul 2: Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % – Voraussetzung ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
  • Modul 3: zeitvariables Netzentgelt seit April 2025, nur zusätzlich zu Modul 1 und mit intelligentem Messsystem.

Ohne Auswahl wird in der Regel Modul 1 abgerechnet. Ob und wie der Stromlieferant die Reduzierung weitergibt, hängt vom Liefervertrag ab.

4. Ablauf der Anmeldung

  1. Ansteuerungsart (direkt oder EMS) und Modul festlegen.
  2. Wallbox beim Netzbetreiber anmelden – mit Datenblatt, Leistung, Phasenzahl und Angaben zur Steuerbarkeit; über 12 kVA vorher die Zustimmung einholen.
  3. Mess- und Steuerungstechnik mit dem Messstellenbetreiber klären.
  4. Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb vor Ort.
Netzanmeldung abgeben? Schicken Sie uns Ihre Unterlagen – sobald sie vollständig sind, reichen wir innerhalb von 2 Werktagen beim Netzbetreiber ein. Netzanmeldung anfragen →
FAQ

Kurz gefragt

Muss ich eine 11-kW-Wallbox genehmigen lassen?

Nein, bis 12 kVA genügt die Mitteilung an den Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme. Eine Zustimmung braucht es erst darüber (§ 19 Abs. 2 NAV).

Kann der Netzbetreiber meine Wallbox abschalten?

Nein, nicht vollständig: Er darf den Netzbezug bei drohender Überlastung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW dimmen. Diese Mindestleistung bleibt immer verfügbar.

Gilt § 14a auch für meine alte Wallbox?

Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen, gelten Übergangsregeln; ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell ist möglich.

Wir übernehmen Ihre Netzanmeldung.

Bei jedem Netzbetreiber in Deutschland – digital und binnen 2 Werktagen nach vollständigen Unterlagen.